AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Das Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht. Durch den Namen wird eine natürliche oder juristische Person entsprechend gekennzeichnet und somit von anderen Personen unterschieden. Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens der entsprechend berechtigten Person von einer anderen Person bestritten oder wird das Interesse der berechtigten Person dadurch verletzt, dass eine andere Person den gleichen Namen gebraucht, so kann die berechtigte Person von der anderen Person die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Weiterhin kann die berechtigte Person auf Unterlassung klagen, wenn weitere Beeinträchtigungen vorliegen (siehe hierzu § 12 BGB).

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin