Nebel, Verhalten im Straßenverkehr bei: Jeder Verkehrsteilnehmer ist bei Sichtbehinderung durch Nebel zur besonderen Vorsicht verpflichtet. Bei Nebel im Straßenverkehr haben die Fahrzeugführer insbesondere die Fahrgeschwindigkeit den Umständen anzupassen und den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen sowie im Allgemeinen so einzurichten, dass sie vor plötzlich sichtbar werdenden Hindernissen rechtzeitig anhalten können. Bei starker Sichtbehinderung ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.