Als Nebenforderung bezeichnet man eine Forderung, die abhängig von einem anderen Anspruch (Hauptanspruch) entstanden ist. Eine Nebenforderung wird neben dem Hauptanspruch geltend gemacht. Hierbei kann es sich um Zinsen, Nutzungen oder Kosten handeln. Im Prozess kann eine Nebenforderung zur Hauptsache gehören oder zur Hauptsache werden.