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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Oberverwaltungsgericht, das Finanzgericht, das Landessozialgericht oder das Landesarbeitsgericht. Die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats durch Beschwerde angefochten werden. Bei der Begründung ist darauf zu achten, dass die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung des Bundesgerichts, von der das Urteil abweicht, oder der behauptete wesentliche Verfahrensmangel bezeichnet wird. In Zivilverfahren muss außerdem bis zum 31.12.2006 der Wert des Beschwerdegegenstandes 20.000,00 EUR übersteigen. Sofern der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben wird, so beginnt mit Zustellung der Entscheidung der Lauf der Revisionsfrist. Im Zivilverfahren, im Verwaltungsstreitverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren wird das Beschwerdeverfahren sodann als Revisionsverfahren fortgesetzt und es beginnt die Revisionsbegründungsfrist entsprechend an zu laufen.

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