Notanwalt (Zivilprozess): Herrscht in einem Prozess Anwaltszwang und findet eine Partei selbst keinen Anwalt, so ordnet das Gericht derjenigen Partei auf Antrag einen Rechtsanwalt bei. Zu unterscheiden ist hier die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe.--- siehe auch Prozesskostenhilfe