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Die Novelle ist die Änderung oder Ergänzung einer gesetzlichen Regelung, ohne dass die Rechtsmaterie eine völlige Neugestaltung zur Folge hat. Beispielsweise kann das Auftreten einer Gesetzeslücke oder die Anpassung der gesetzlichen Regelung an veränderte Umstände Grund für eine Novellierung sein. Umfassende Novellierungen eines Rechtsgebietes, die die Aufhebung der alten und den Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung zur Folge haben, werden Reformen genannt.

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