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Oberlandesgericht (OLG): Das Oberlandesgericht zählt zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dabei stehen im Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Oberlandesgerichte unter dem Bundesgerichtshof und über den Landgerichten. In Berlin gibt es anstelle des Oberlandesgerichts das Kammergericht. In Bayern gibt es anstelle des Oberlandesgerichts das Bayerische Oberste Landgericht. Die Oberlandesgerichte sind in der Regel mit drei Richtern besetzt. Vorbereitende Entscheidungen können auch durch Einzelrichter getroffen werden. In Strafsachen entscheidet das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz gegen Berufungsurteile des Landgerichts. Ferner entscheidet das Oberlandesgericht im Rahmen der Sprungrevision gegen Urteile der Amtsgerichte. In Zivilsachen entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte. Weiterhin entscheidet das Oberlandesgericht in Familiensachen und Kindschaftssachen auch über Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte.

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