Objektives Verfahren: Ein objektives Verfahren nennt man ein Strafverfahren, das nicht auf Verurteilung eines bestimmten Beschuldigten, sondern auf andere aus Anlass einer Straftat zulässige strafrechtliche Maßnahmen gerichtet ist. Zum Beispiel wird das Sicherungsverfahren als ein solches Verfahren bezeichnet. Dieses wird durchgeführt, wenn der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war und daher nicht bestraft werden kann oder wenn er verhandlungsunfähig ist usw.. Weiterhin gilt dies in Fällen, in denen ein bestimmter Beschuldigter, etwa weil er flüchtig ist, nicht verfolgt werden kann. Dasselbe gilt auch in Bußgeldverfahren.