Der Begriff „Obligatio" (lat.) bezeichnet ein Schuldverhältnis (Obl. ex contractu = Schuldverpflichtung aus einem Vertrag (Rechtsgeschäft); obl. ex delicto = Schuldverpflichtung aus einer unerlaubten Handlung; obl. ex lege = Schuldverpflichtung kraft Gesetzes, z. B. aus ungerechtfertigter Bereicherung usw.).