Ordnungswidrigkeit (OWi): Die Ordnungswidrigkeit ist ein rechtswidriger und schuldhafter Rechtsverstoß. Dieser Rechtsverstoß hat jedoch keinen kriminellen Inhalt und wird deshalb nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Geldbuße geahndet. Ordnungswidrigkeiten werden durch die Verwaltungsbehörden verfolgt. Hierbei gilt das Opportunitätsprinzip, wonach ein Einschreiten der Verfolgungsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen hat. Am häufigsten sind in der Praxis die Verkehrsordnungswidrigkeiten zu finden. Derjenige, dem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, heißt im Ordnungswidrigkeitenverfahren Betroffener. Geldbußen aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren heraus können auch gegen juristische Personen und z.B. Vereine etc. verhängt werden. In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sind Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren zu berücksichtigen. In Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). --- siehe auch Bußgeldverfahren