Parklücke: Derjenige, der die Lücke als erster unmittelbar erreicht hat, hat den Vorrang zum Parken. Dies gilt auch, wenn derjenige zunächst ein Stück vorfährt, um dann rückwärts in die Parklücke einzuparken. Auch bleibt der Vorrang bestehen, wenn er andere zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten, gilt dasselbe. Eine Reservierung einer Parklücke durch andere Personen ist nicht gestattet. Nur der Fahrer eines Fahrzeugs selbst hat den Vorrang an einer Parklücke.