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Partei: In einem Gerichtsverfahren sind mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies in der Regel der Kläger und der Beklagte. In Familiensachen, im Mahnverfahren sowie in den zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren werden die Parteien als Antragssteller und Antragsgegner bezeichnet. Gläubiger und Schuldner werden die Parteien im Zwangsvollstreckungsverfahren genannt. Im Strafprozess bezeichnet man die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter. Eine Partei muss parteifähig sein. ---- siehe auch Parteifähigkeit

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