Im Zivilprozess ist eine Partei kraft Amtes diejenige Partei, die diese Stellung auf Grund eines Amtes ausübt. Diese Stellung beruft sie zur Wahrung fremder Rechte (z.B. die Vertretung einer Partei als gesetzlicher Vertreter). Als Parteien kraft Amtes werden vom Gericht folgende Personen als solche angesehen: Der Insolvenzverwalter, der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter und der Zwangsverwalter.