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Parteiänderung: Die Änderung einer Partei im Verlaufe eines Rechtsstreits kann durch Parteiwechsel oder Parteibeitritt vollzogen werden. Dies kann auf Grund bestimmter gesetzlicher Vorschriften oder durch freigestellte Prozesshandlungen geschehen. Der entsprechende Rechtsstreit wird unter Beachtung bestimmter Regeln nach der Parteiänderung fortgesetzt. Da es hinsichtlich der Parteiänderung im Allgemeinen noch keine gesetzlichen Regeln gibt, wird sie meistens wie eine Klageänderung behandelt.

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