Parteiprozess: Im Zivilverfahren spricht man von einem Parteiprozess, wenn in diesem Verfahren kein Anwaltszwang herrscht. Diesen Prozess können die Partein selbst oder jede prozessfähige Person als Bevollmächtigter führen.
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Parteiprozess: Im Zivilverfahren spricht man von einem Parteiprozess, wenn in diesem Verfahren kein Anwaltszwang herrscht. Diesen Prozess können die Partein selbst oder jede prozessfähige Person als Bevollmächtigter führen.