Unter der Parzellierung versteht man die Aufteilung von Flurstücken. Meist wird sie zur Abschreibung von Grundstücken im Grundbuch durchgeführt. Um eine Parzellierung durchzuführen, bedarf es einer entsprechenden Genehmigung. Sofern sie eine Verpflichtung zum Verkauf umfasst, bedarf sie der Form des Grundstückskaufvertrages.