Als Passivlegitimation bezeichnet man im Zivilprozess die Frage, ob eine natürliche oder juristische Person die „richtige" beklagte Partei ist. Passivlegitimiert ist grundsätzlich derjenige, gegen den sich der prozessual geltend gemachte Anspruch richtet. Die Passivlegitimation ist also die passive Sachbefugnis. Jedoch bezieht sie sich nicht auf die Prozessführungsbefugnis.