Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Sortenschutzrecht, Lizenzverträge usw. umfasst. Die Patentanwaltsordnung legt die Rechte und Pflichten des Patentanwalts und die Voraussetzungen zur Zulassung fest. Voraussetzung der Zulassung ist ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium mit Abschlussprüfung, einjährige technische Praxis und grundsätzlich mindestens 34-monatige Vorbereitungszeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes; ferner eine juristische Prüfung vor einer Kommission. Der Patentanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Dies bedeutet, dass der Patentanwalt nicht nur seinen Mandanten verpflichtet ist, sondern auch die Rechtsordnung achten muss.