Ein Pauschbetrag ist ein Mindestbetrag, den man angerechnet oder anerkannt bekommt, ohne Einzelbeträge, z.B. durch Belege, nachweisen zu müssen. Im deutschen Steuerrecht gibt es unterschiedlichste Pauschbeträge, die als Werbungskosten von unterschiedlichsten Einkunftsarten abgezogen werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen überhaupt entsprechende Aufwendungen entstanden sind. Die wichtigsten Pauschbeträge sind: Arbeitnehmerpauschale = 920,00 EUR, Pauschbetrag bei Einkünften aus Kapitalvermögen = 51,00 EUR und Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften = 102,00 EUR. Die Pauschbeträge dienen der Vereinfachung.