Person: Das Gesetz unterscheidet zwischen natürlichen Personen (jeder Mensch) und den juristischen Personen. Eine juristische Person kann eine Personenvereinigung (z.B. Staat, Gemeinde usw.) sein oder ein Zweckvermögen (z.B. Stiftung). Der juristischen Person ist vom Gesetz eine rechtlich von ihren Mitgliedern losgelöste Selbstständigkeit eingeräumt. Die Rechtsfähigkeit ist das wesentliche Merkmal einer Person.