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Pfandfreigabe: Unter der Pfandfreigabe versteht man die Erlaubnis eines Gläubigers, dass die Pfändung durch das entsprechende Vollstreckungsorgan (Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher) aufgehoben werden darf. In den meisten Fällen wird dann durch den Gläubiger eine Pfandfreigabe erteilt, wenn z.B. die Geldforderung, wegen der die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde, vom Schuldner bezahlt wurde.

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