AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Mit dem Pfandsiegel kennzeichnet der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung die Sachen, die beim Schuldner verbleiben, um damit die Beschlagnahme dieser Sachen deutlich zu machen. Das unbefugte Entfernen dieses Pfandsiegels ist als Siegelbruch anzusehen und somit strafbar.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin