Der Prozessbetrug ist eine Sonderform des Betruges nach dem Strafgesetzbuch und erfüllt somit den entsprechenden Straftatbestand des Betruges. Sofern eine Prozesspartei das Gericht durch eine bewusste falsche Aussage (auch falsche Beweismittel) bzw. durch bewusst falsche Angaben täuscht und somit eine gegen die gegnerische Prozesspartei bzw. einen Dritten durch das Gericht zu treffende finanziell nachteilige Entscheidung veranlasst, begeht einen Prozessbetrug.