Unter der Prozessfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, vor Gericht (Amtsgericht) selbsthandelnd oder als Vertreter einer Partei auftreten zu dürfen. Alle Personen (natürliche Personen), die voll geschäftsfähig sind, mit Ausnahme der juristischen Personen, sind prozessfähig. Beispielsweise Minderjährige und juristische Personen werden durch ihren gesetzlichen Vertreter im Prozess vertreten.