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Prozessurteil: Ist ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf unzulässig, weil es z.B. zu spät eingelegt wurde, oder fehlt eine Prozessvoraussetzung für eine Klage, wird die Klage oder das Rechtsmittel/der Rechtsbehelf durch das Prozessurteil als unzulässig abgewiesen oder verworfen. Das Prozessurteil ist vom Sachurteil zu unterscheiden. Das Prozessurteil wird nur insoweit rechtskräftig, als dass über die prozessualen Zulässigkeitsvoraussetzungen entschieden wurde.

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