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Mit einer Prozessvollmacht wird ein Rechtsanwalt in Rechtsstreitigkeiten mit der Vertretung einer streitenden Partei beauftragt. Mit dieser Vollmacht kann der Rechtsanwalt sodann für die entsprechende Partei Prozesshandlungen vornehmen. Die Prozessvollmacht ist keine Prozessvoraussetzung, sie ist nur eine Prozesshandlungsvoraussetzung. Im Innenverhältnis, d.h. das Verhältnis zwischen dem Vertretenen und dem Prozessbevollmächtigten, gilt die Prozessvollmacht bei entgeltlicher Tätigkeit als Geschäftsbesorgungsvertrag. Bei unentgeltlicher Tätigkeit gilt sie als Auftrag. Bei der Prozessvollmacht ist die Schriftform zu wahren.

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