Punktation: Ein Vertrag gilt zwischen den Parteien nicht als abgeschlossen, wenn sich die Parteien auch nur über eine Bestimmung des Vertrages nicht einigen können und somit unterschiedlicher Auffassung sind. Dies gilt auch, wenn bei der Verhandlung über diesen entsprechenden Vertrag bereits einzelne Punkte schriftlich zusammengefasst bzw. niedergelegt worden sind.