Punktsystem: Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden verkehrsrechtliche Entscheidungen gegen Führer von Kraftfahrzeugen, die Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten), eingetragen und nach einem Punktsystem entsprechend bewertet. Eine Häufung von Verkehrszuwiderhandlungen kann die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sich bringen. Die Vergabe der Punkte wird von der Schwere der begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit abhängig gemacht und ob der Fahrer des Kraftfahrzeuges schon mehrfach entsprechende Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Bei 8 eingetragenen Punkten erhält der Führer des Kraftfahrzeuges eine Verwarnung und eine Information über den Punktestand. Bei 14 Punkten muss er ein obligatorisches Aufbauseminar absolvieren. Bei 18 eingetragenen Punkten wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (Sperrwirkung = sechs Monate). Punkte werden erlassen, wenn eine freiwillige Nachschulung in einem Aufbauseminar stattfindet und eine verkehrspsychologische Beratung vollzogen wird.