Der Raub ist ein Eigentumsdelikt. Der Straftatbestand des Raubes liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft durch eine Nötigung des Opfers, diesem eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder Drohung in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig anzueignen. Der Raub als Eigentumsdelikt wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren geahndet, wenn ein schwerer Raub (z.B. durch Benutzung einer Waffe o.ä.) vorliegt. Verursacht der Täter durch den Raub den Tod eines Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.