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Das Rechtskraftzeugnis ist eine Bescheinigung, die vom Urkundsbeamten auf Antrag erteilt wird. Diese Bescheinigung enthält die Bestätigung, dass eine Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Das Rechtskraftzeugnis wird auf der Ausfertigung einer Entscheidung (Ausfertigung einer Urkunde) vermerkt.

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