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Ein Rechtsbehelf ist jede (auch formlose) rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung, mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung, fortzugehen. Ein in den meisten Verfahrensordnungen geregelter Rechtsbehelf ist z.B. die Beschwerde. Formlose Rechtsbehelfe sind z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen etc. --- siehe auch Rechtsmittel

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