Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist eine gerichtliche oder behördliche Belehrung über fristgemäß einzureichende Rechtsbehelfe. Sie ist insbesondere vorgeschrieben bei Haftbefehlen, Verwaltungsakten von Bundesbehörden und Widerspruchsbescheiden. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so kann der Betroffene binnen eines Jahres nach Bekanntgabe mit einem Rechtsbehelf vorgehen.