Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen gerichtliche Beschlüsse. Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall vorliegt oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht sie in der ersten Instanz im angefochtenen Beschluss als Rechtsbehelf zugelassen hat. Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses bei dem Beschwerdegericht einzureichen und zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass hiermit entsprechend Rechtsbeschwerde eingelegt wird. Im Gegensatz zur Berufung und Revision hat die Begründung der Rechtsbeschwerde auch innerhalb der Einlegungsfrist zu erfolgen.