Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, entsprechender Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Die Rechtsfähigkeit ist von der Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden. Die Rechtsfähigkeit besitzen natürliche Personen, aber auch juristische Personen (z.B. die GmbH). Nur teilrechtsfähig, das heißt beschränkt rechtsfähig, sind dagegen die Personengesellschaften des Handelsrechts und der nichtrechtsfähige Verein.