Bei Rechtsmitteln handelt es sich um Rechtsbehelfe, durch die eine gerichtliche Entscheidung vor Eintritt ihrer Rechtskraft einer höheren Instanz zur Prüfung vorgelegt wird. Die wichtigsten Rechtsmittel sind die Berufung, Revision und Beschwerde. Kein Rechtsmittel ist die Klage. Sie ist nur Rechtsbehelf zur erstmaligen Überprüfung einer entsprechenden Maßnahme durch das zuständige Gericht. Rechtsmittel besitzen zwei wesentliche Eigenschaften (Devolutiveffekt: Durch das Rechtsmittel geht der Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz über. Suspensiveffekt: Das Rechtsmittel hemmt die Rechtskraft. Die angefochtene Entscheidung wird (vorerst) nicht rechtskräftig.). Die Einlegung eines Rechtsmittels ist in der Regel an enge Fristen (Notfristen) gebunden. Werden diese nicht eingehalten, kann das Rechtsmittel auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.