Eine Rechtsmittelbelehrung ist eine gerichtliche oder behördliche Belehrung über fristgemäß einzureichende Rechtsmittel, das heißt sie beinhaltet den Hinweis auf die Möglichkeit, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung entsprechend anzufechten. Hierbei muss auf die vorgeschriebene Form und Frist des entsprechenden Rechtsmittels hingewiesen werden. Ferner muss auch die Behörde oder das Gericht bezeichnet sein, bei dem das Rechtsmittel einzureichen ist.