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Mit dem Rechtsmittelverzicht gibt derjenige Prozessbeteiligte, der den Rechtsmittelverzicht erklärt hat, sein Recht auf, die Entscheidung, auf die sich der Rechtsmittelverzicht bezieht, durch das für die nächste Instanz zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Sofern der Rechtsmittelverzicht von allen Beteiligten des Prozesses erklärt wird, wird die in dem Prozess ergangene Entscheidung sofort rechtskräftig.

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