Die Rechtsprechung wird durch Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt. Sie ist neben der Gesetzgebung und Verwaltung eine Funktion der Staatsgewalt. Die Rechtsprechung trifft Entscheidungen in konkreten Rechtsfragen. Weiterhin gehört die Rechtsprechung zur Rechtspflege und ist im Rahmen der Gerichtsbarkeit den Richtern anvertraut. Von ständiger Rechtsprechung spricht man, wenn ein Gericht in einer bestimmten Rechtsfrage wiederholt über einen längeren Zeitraum im gleichen Sinne entscheidet.