Rechtswidrigkeit: Jede Handlung die der Rechtsordnung widerspricht ist rechtswidrig. In allen Rechtsgebieten bedeutet dieser Begriff einheitlich dasselbe. Ein Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr) schließt die Rechtswidrigkeit aus; insbesondere die Einwilligung eines Verletzten in eine Handlung schließt eine Rechtswidrigkeit aus. In diesem Fall ist sodann z.B. die Operation tatbestandsmäßig eine Körperverletzung. Hinsichtlich der Einwilligung des Patienten liegt jedoch keine Rechtswidrigkeit vor.