Der Rechtszug, auch Instanz genannt, ist in einem Rechtsstreit ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht. Ein gerichtliches Verfahren beginnt mit der ersten Instanz (erster Rechtszug) und gelangt sodann, sofern ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der ersten Instanz eingelegt worden ist, in die zweite Instanz (zweiter Rechtszug) und dann ggf. weiterhin in die dritte Instanz (dritter Rechtszug) bei den jeweils zuständigen Gerichten, z.B. Amtsgericht (erste Instanz) - Landgericht (zweite Instanz); Landgericht (erste Instanz) – Oberlandesgericht/Kammergericht (zweite Instanz) - Bundesgerichtshof (dritte Instanz). Als Rechtsmittelgericht entscheiden meist die Obersten Gerichtshöfe des Bundes.