Reisevertrag: Der Reisevertrag ist dem Werkvertrag ähnlich. Gegenstand eines Reisevertrages ist das entgeltliche Erbringen von Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Die Besonderheiten beim Reisevertrag liegen bei den Gewährleistungsansprüchen. So kann der Reisende Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz etc. verlangen und sogar den Reisevertrag bei erheblichen Mängeln kündigen.