Eine Replik ist die Entgegnung auf Einwendungen desjenigen, der in Anspruch genommen wurde. Im Zivilverfahren ist dies z.B. die Erwiderung des Klägers auf die Klageerwiderung des Beklagten. Die Einwendung gegen die Replik wird als Duplik bezeichnet.
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Eine Replik ist die Entgegnung auf Einwendungen desjenigen, der in Anspruch genommen wurde. Im Zivilverfahren ist dies z.B. die Erwiderung des Klägers auf die Klageerwiderung des Beklagten. Die Einwendung gegen die Replik wird als Duplik bezeichnet.