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Unter dem Revisionsgericht versteht man das Gericht, das über die Revision entscheidet. Das ist im Zivil- und Strafprozess der Bundesgerichtshof, im Verwaltungsstreitverfahren das Bundesverwaltungsgericht, im Sozialstreitverfahren das Bundessozialgericht, im Finanzstreitverfahren der Bundesfinanzhof und im Arbeitsgerichtsprozess das Bundesarbeitsgericht.

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