Unter dem Revisionsgericht versteht man das Gericht, das über die Revision entscheidet. Das ist im Zivil- und Strafprozess der Bundesgerichtshof, im Verwaltungsstreitverfahren das Bundesverwaltungsgericht, im Sozialstreitverfahren das Bundessozialgericht, im Finanzstreitverfahren der Bundesfinanzhof und im Arbeitsgerichtsprozess das Bundesarbeitsgericht.