Das Rubrum (von lat. ruba = rot; es wurde früher mit roter Tinte geschrieben ) ist „der Kopf des Urteils". Das Rubrum beinhaltet die Eingangsformel „Im Namen des Volkes", die Bezeichnung der Parteien, die Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter der Parteien und die Prozessbevollmächtigten der Parteien. Es enthält außerdem die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter. Auch ist der Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, dem Rubrum zu entnehmen.