Als Rücklage wird die Kapitalreserve eines Unternehmens bezeichnet. Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen eine gesetzliche Rücklage bilden. So z.B. muss die Rücklage einer Aktengesellschaft 10% des Aktienkapitals betragen (siehe hierzu § 150 Abs. 2 Aktiengesetz).