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Der Sachbericht ist der Teil eines Gutachtens. Dem Sachbericht sind die tatsächlichen Vorgänge zu entnehmen. Diese werden sodann der rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt. Der Tatbestand eines Urteils entspricht demnach dem Sachbericht; bei Beschlüssen wird dieser Teil der Gründe ebenfalls Sachbericht genannt.

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