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Sachen sind körperliche Gegenstände (im Privatrecht). Insoweit kann auch nur an Sachen Eigentum bestehen. Tiere sind keine Sachen, jedoch werden sie im Zivil- und Strafrecht den Sachen gleichgestellt. Man spricht von einem körperlichen Gegenstand, wenn sich dieser räumlich abgrenzen lässt (z.B. durch seine körperliche Begrenzung). Öffentliche Sachen entgegen sind alle Sachen, die der öffentlichen Verwaltung unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung ihrer Zwecke dienen. Es wird weiterhin zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen unterschieden. Zu berücksichtigen ist, dass bewegliche Sachen nach Zahl, Maß und Gewicht entsprechend bestimmbar sind. Zu den unbeweglichen Sachen zählen z.B. Grundstücke.

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