Die Schadensversicherung ist eine bestimmte Versicherungsart, bei der der Versicherer, wenn der Versicherungsfall eintritt, den entstandenen Vermögensschaden ersetzen muss. Die Schadensversicherung unterliegt den besonderen gesetzlichen Bestimmungen der §§ 49 ff. Versicherungsvertragsgesetz. Die Hausrat-, Wohngebäude- und die Haftpflichtversicherung sind beispielsweise Schadensversicherungen.