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Unter dem Scheckbürgen versteht man diejenige Person, die die Bürgschaft für die Zahlung der Schecksumme übernimmt. Die Bürgschaftserklärung wird auf den Scheck oder auf einen Anhang gesetzt. Der Scheckbürge haftet in gleicher Weise wie diejenige Person, für die er sich verbürgt hat.

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