Das Schlussurteil wird das Urteil bezeichnet, in dem nach einem oder mehreren vorangegangenen Teilurteil(en) über den rechtshängig gebliebenen Rest des einen oder der mehreren Streitgegenstände entschieden wird.
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Das Schlussurteil wird das Urteil bezeichnet, in dem nach einem oder mehreren vorangegangenen Teilurteil(en) über den rechtshängig gebliebenen Rest des einen oder der mehreren Streitgegenstände entschieden wird.